Keine Entschädigung für Passagiere
die ihren Anschlussflug wegen Versätung verpassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte nun, dass ein Passagier, der einen Anschlussflug nicht rechtzeitig erreicht keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Dies gilt dann, wenn eine Fluggesellschaft keine Schuld an der Verspätung trifft. In diesem Fall war Nebel in Frankfurt und ein dadurch überfüllter Luftraum über Paris Grund für eine verspätete Landung eines Paares in Paris. Air France tritt laut dem BGH jedoch keine Schuld an der Verspätung.
Bei Nichtbeförderung z.B. durch überbuchte Flüge steht jedem Passagier unter bestimmten Bedingungen eine Ausgleichszahlung von 250-600 Euro zu. Die Höhe ist unter anderem abhängig von der Entfernung.
Seit 2005 gibt es ein neues Gesetz, was Fluggesellschaften dazu verpflicht bei mehrstündiger Verspätung die Passagiere mit Unterkünften und Essen zu versorgen.
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